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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Deine Website ist ab jetzt Pflicht — es sei denn…

5. Februar 20268 Min. Lesezeit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist da und es hat Zähne. Wer eine kommerzielle Website betreibt, muss sie barrierefrei machen — oder riskiert saftige Bußgelder. Und nein, ein Alt-Text auf dem Logo allein reicht nicht.

Was das BFSG bedeutet

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das betrifft Websites, Apps, Online-Shops, Bankdienstleistungen, E-Books und mehr. Die Anforderungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 — dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Wer ist betroffen?

Fast jedes Unternehmen mit einer kommerziellen Website. Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) — und auch die nur im Bereich Dienstleistungen, nicht bei Produkten. Wenn du einen Online-Shop betreibst, bist du auf jeden Fall betroffen. Wenn du Dienstleistungen online anbietest oder Verträge online abschließbar sind, sehr wahrscheinlich auch.

Die häufigsten Barrierefreiheits-Probleme

  • Fehlende Alt-Texte bei Bildern: Screenreader lesen dann nur „Bild“ vor. Sehr hilfreich.
  • Unzureichender Farbkontrast: Text, der für Normalsichtige schon schwer lesbar ist, ist für Menschen mit Sehschwäche unsichtbar.
  • Keine Tastaturnavigation: Wer keine Maus benutzen kann, kommt auf vielen Websites einfach nicht weiter.
  • Fehlende Formular-Labels: Screenreader wissen nicht, was in ein Eingabefeld gehört, wenn es kein Label hat.
  • Automatisch abspielende Medien: Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Epilepsie ein echtes Problem.
  • Fehlende Sprachauszeichnung: Ohne lang-Attribut wissen Screenreader nicht, in welcher Sprache sie vorlesen sollen.

Die 30-Minuten-Sofortmaßnahmen

  • Minute 1–10: Alt-Texte für alle Bilder hinzufügen. Beschreibend, nicht dekorativ. „Logo.png“ ist kein Alt-Text.
  • Minute 10–15: lang-Attribut im HTML-Tag setzen. Ein Einzeiler, der riesigen Unterschied macht.
  • Minute 15–20: Alle Formulare auf Labels prüfen. Jedes Input braucht ein verknüpftes Label-Element.
  • Minute 20–25: Tab-Reihenfolge testen. Drück Tab und schau, ob du durch die Seite navigieren kannst. Focus-Styles sichtbar?
  • Minute 25–30: Farbkontraste prüfen. Jeder Text muss die WCAG-Mindestkontrastvorgaben erfüllen.

Barrierefreiheit ist kein Feature. Es ist ein Recht. Und ab jetzt auch ein Gesetz.

Warum Barrierefreiheit allen hilft

Barrierefreie Websites haben bessere SEO-Rankings, höhere Conversion-Rates und erreichen eine größere Zielgruppe. In Deutschland leben über 10 Millionen Menschen mit Behinderungen. Dazu kommen Millionen ältere Menschen mit altersbedingten Einschränkungen. Und situative Einschränkungen betreffen uns alle — vom gebrochenen Arm bis zum Handy in der Sonne. Barrierefreiheit ist kein Nischenprojekt. Es ist gutes Webdesign.

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Bastian Portes

Bastian Portes

Gründer & CEO, CAZ Labs

Unternehmer der codet.

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