Erklärung zur Barrierefreiheit
CAZ Labs ist bestrebt, die Website caz.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die unter caz.de erreichbare Website.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA weitgehend vereinbar. Im Rahmen eines internen Audits wurden die zuvor bekannten Einschränkungen (fehlende Formular- und Eingabefeld-Beschriftungen, Tastaturbedienung interaktiver Elemente, Farbkontraste, Bewegungsreduzierung) behoben. Wir prüfen die Barrierefreiheit fortlaufend weiter.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Einschränkungen sind uns derzeit noch bekannt; wir arbeiten daran:
- Einzelne Auswahlfelder im mehrstufigen Kontaktformular werden assistiven Technologien als Umschalt-Schaltflächen (aria-pressed) statt als native Auswahlgruppen mitgeteilt. Die Felder sind vollständig per Tastatur bedienbar.
- Noch nicht alle Seiten und Werkzeuge wurden mit jeder Kombination aus Screenreader und Browser vollständig getestet; wir prüfen kontinuierlich nach und bessern zeitnah aus.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11. Juni 2026 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung durch CAZ Labs in Kombination aus automatisierten Prüfwerkzeugen und einem manuellen Experten-Audit (Tastaturbedienung, Screenreader, Kontrast, Bewegung). Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website, mindestens jedoch jährlich, überprüft und aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Form? Teilen Sie uns das gerne mit — wir reagieren so schnell wie möglich.
E-Mail: hallo@caz.de
Telefon: 0800 - 16 56 550
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie auch nach Ihrer Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die für das BFSG zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.
Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026