Impressumspflicht: 7 Fehler, die dich bis zu 50.000€ kosten können
Das Impressum ist der Teil deiner Website, den niemand lesen will — aber den jeder haben muss. Und trotzdem machen erschreckend viele Unternehmen grundlegende Fehler, die richtig teuer werden können. Bis zu 50.000€ Bußgeld sind möglich. Kein Witz.
Wer braucht überhaupt ein Impressum?
Kurze Antwort: Quasi jeder. Laut § 5 TMG (Telemediengesetz) braucht jede geschäftsmäßige Website ein Impressum. Und „geschäftsmäßig“ bedeutet nicht nur Online-Shops. Auch Blogs mit Werbung, Freelancer-Portfolios, Vereinsseiten und sogar Social-Media-Profile mit geschäftlichem Hintergrund fallen darunter. Wirklich nur rein private Websites ohne jede wirtschaftliche Absicht sind ausgenommen — und die Definition von „privat“ ist extrem eng.
Die 7 teuersten Impressum-Fehler
Fehler 1: Gar kein Impressum
Klingt offensichtlich, passiert aber überraschend oft. Gerade bei Landingpages, neuen Projekten oder „ist ja nur eine kleine Seite“. Das Bußgeld: Bis zu 50.000€. Die Abmahnkosten: Ab 500€ aufwärts. Das Risiko: Hoch, denn Abmahn-Anwälte suchen gezielt nach genau diesen Fällen.
Fehler 2: Impressum nicht erreichbar
Das Impressum muss von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Ein Link nur auf der Startseite? Nicht genug. Im Footer versteckt hinter einem Akkordeon-Menü? Nicht genug. Hinter einem Login? Definitiv nicht genug. Der Link muss klar als „Impressum“ beschriftet sein — „Rechtliches“ oder „About“ reicht nicht.
Fehler 3: Fehlende Pflichtangaben
- Vollständiger Name (bei juristischen Personen: Firmenname + Rechtsform + Vertretungsberechtigte)
- Postanschrift (Postfach reicht NICHT)
- Kontaktmöglichkeit: E-Mail UND Telefon oder Kontaktformular mit schneller Antwortzeit
- Handelsregisternummer + Registergericht (falls eingetragen)
- Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
- Berufsrechtliche Angaben bei reglementierten Berufen (Kammer, Berufsbezeichnung, Berufshaftpflicht)
Fehler 4–7: Die übersehenen Fallen
Fehler 4: Veraltete Angaben — nach einem Umzug oder Rechtsformwechsel das Impressum nicht aktualisiert. Fehler 5: Impressum als Bild statt Text — damit Crawler es nicht lesen können, aber das hilft nicht gegen Abmahnungen und verletzt zusätzlich Barrierefreiheits-Anforderungen. Fehler 6: Fehlende Streitschlichtungs-Angabe — seit der ODR-Verordnung muss auf die EU-Streitschlichtungsplattform verlinkt werden. Fehler 7: Copy-Paste von anderen Seiten — wer fremde Impressum-Texte kopiert, riskiert zusätzlich Urheberrechtsverletzungen.
Ein fehlendes Impressum ist wie ein Laden ohne Namensschild: Nicht nur illegal, sondern auch maximal unseriös.
Rechtsformen und ihre Besonderheiten
Einzelunternehmer brauchen nur Name und Anschrift. Eine GmbH braucht zusätzlich Geschäftsführer, Registergericht, HRB-Nummer und Umsatzsteuer-ID. Eine UG (haftungsbeschränkt) wird häufig falsch als „GmbH“ gekennzeichnet — allein das kann abgemahnt werden. Freiberufler mit reglementierten Berufen (Anwälte, Ärzte, Architekten) müssen zusätzlich ihre zuständige Kammer und geltende Berufsordnung angeben.
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