Die CAZ-Aktion zur Zuckersteuer

Zuckersteuer? Unsere Katze hat da was anders verstanden.

Gib derKatze Zucker.

Eine gute Idee verdient einen süßen Start. Sichere dir 5 % Zuckerrabatt auf eine neue Website von CAZ. Nenne bei deiner Anfrage ausdrücklich „Zuckerrabatt“ oder „Anti-Zuckersteuer“.

Website mit Zuckerrabatt anfragen

Unverbindlich anfragen. Rabatt ausdrücklich anfordern.

Ab sofort, solange das Zuckersteuer-Vorhaben weiterverfolgt beziehungsweise die Steuer erhoben wird.

Die Bedingungen im Überblick
CAZ-Katze als Motiv der Zuckerrabatt-Aktion
5%Zuckerrabattauf neue Websites · eigene Leistungen von CAZ
Ein kleines Missverständnis. Ein ziemlich gutes Angebot.

Ausschließlich neue Websites

Für Neu- & Bestandskunden

Stichwort bei Anfrage erforderlich

Was hast du vor?

Große Ideen. Etwas süßer kalkuliert.

Der erste Unternehmensauftritt, eine gezielte Landingpage oder ein frischer Start für deine Marke: Wir machen daraus eine Website mit klarer Richtung.

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Unternehmensseite

Vom ersten Eindruck bis zur Anfrage: ein individueller Auftritt, der deine Marke zeigt und deine Besucher weiterbringt.

Mehr zur Leistung
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Landingpage

Ein Angebot. Eine klare Richtung. Eine fokussierte Website für dein Produkt, deine Veranstaltung oder deine nächste Kampagne.

Mehr zur Leistung
03

Relaunch

Deine Marke hat sich weiterentwickelt. Jetzt zieht die Website nach: mit neuem Design, klaren Inhalten und passender Technik.

Mehr zur Leistung
04

Erlebniswebsite

Mehr als durchscrollen: eine Website mit interaktiven Elementen, auf der Besucher deine Marke und deine Arbeit entdecken können.

Mehr zur Leistung

Klartext zum Rabatt

Süßes Angebot. Klare Bedingungen.

Der Zuckerrabatt gilt ausschließlich für neue Websites und nur auf ausdrückliche Anfrage. Umfang und Preis halten wir in deinem individuellen Angebot fest.

5 % ausschließlich auf Websites
Der Rabatt gilt auf eigene Leistungen von CAZ für eine neu beauftragte Website. Andere Leistungen sind nicht Teil dieser Aktion.
Stichwort bei der Anfrage nennen
Du musst bei deiner Anfrage ausdrücklich „Zuckerrabatt“ oder „Anti-Zuckersteuer“ nennen. Der Rabatt wird nicht automatisch gewährt. Im Anfrageformular kannst du ihn ausdrücklich auswählen; per E-Mail oder Telefon nennst du das Stichwort.
Laufzeit an das Steuervorhaben gebunden
Ab sofort, solange das Zuckersteuer-Vorhaben weiterverfolgt beziehungsweise die Steuer erhoben wird. Maßgeblich ist die offiziell belegbare Fortführung. Wird das Vorhaben aufgegeben oder die Steuer abgeschafft, endet die Aktion.
Neue Beauftragung während der Aktion
Die Aktion gilt für Neu- und Bestandskunden. Die Website muss während der Aktionslaufzeit neu beauftragt werden. Eine Anfrage allein sichert den Rabatt nicht. Den Projektstart vereinbaren wir gemeinsam.
Diese Kosten sind ausgenommen
Kein Rabatt auf Fremdkosten, laufende Gebühren oder bereits rabattierte Sonderangebote. Bereits beauftragte Leistungen werden nicht nachträglich rabattiert.

Noch kurz geklärt

Gute Fragen. Klare Antworten.

Wie bekomme ich den Zuckerrabatt?

Nenne bei deiner Anfrage ausdrücklich „Zuckerrabatt“ oder „Anti-Zuckersteuer“. Im Formular wählst du den Rabatt bewusst aus. Wir berücksichtigen ihn im individuellen Website-Angebot, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Ohne ausdrückliche Nennung wird der Rabatt nicht automatisch gewährt.

Wie lange gilt die Aktion?

Ab sofort, solange das Zuckersteuer-Vorhaben weiterverfolgt beziehungsweise die Steuer erhoben wird. Maßgeblich ist die offiziell belegbare Fortführung. Mit der Aufgabe des Vorhabens oder der Abschaffung der Steuer endet die Aktion. Die neue Website muss während der Aktionslaufzeit beauftragt werden.

Gilt das auch, wenn ich schon Kunde bin?

Ja. Neu beauftragte Websites von Bestandskunden sind genauso dabei wie Websites von Neukunden. Bestehende Aufträge werden nicht nachträglich rabattiert.

Kann ich den Rabatt mit anderen Angeboten kombinieren?

Bereits rabattierte Sonderangebote sind ausgenommen. Fremdkosten und laufende Gebühren werden ebenfalls nicht rabattiert.

Gilt der Rabatt für alles, was CAZ anbietet?

Nein. Diese Aktion gilt ausschließlich für neue Websites und die dafür von CAZ selbst erbrachten Leistungen. Fremdkosten, laufende Gebühren und bereits rabattierte Sonderangebote sind ausgenommen.

Hat die Aktion etwas mit einer Steuer auf Websites zu tun?

Nein. Die geplante Zuckergetränkesteuer betrifft keine Websites. Der Zuckerrabatt ist eine eigene Aktion von CAZ, deren Laufzeit an die Fortführung des Steuervorhabens beziehungsweise die Erhebung der Steuer gebunden ist.

Deine Idee ist dran

Was machen wir für dich möglich?

Erzähl uns, was du vorhast. Wir klären die nächsten Schritte und machen dir ein passendes Angebot.

Website mit Zuckerrabatt anfragen

Unverbindlich anfragen. Rabatt ausdrücklich anfordern.

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Freiwillig. Den Rabatt bitte bei der Anfrage ausdrücklich nennen. Nur auf neue eigene Website-Leistungen von CAZ, ohne Fremdkosten, laufende Gebühren und bereits rabattierte Sonderangebote. Aktion & Bedingungen

Gibt es ein bestehendes Produkt?

Oder schreib uns direkt an hallo@caz.de

Zuckersteuer? 5 % Zuckerrabatt auf neue CAZ-Websites | CAZ Labs