Unternehmensseite
Vom ersten Eindruck bis zur Anfrage: ein individueller Auftritt, der deine Marke zeigt und deine Besucher weiterbringt.
Mehr zur LeistungDie CAZ-Aktion zur Zuckersteuer
Zuckersteuer? Unsere Katze hat da was anders verstanden.
Eine gute Idee verdient einen süßen Start. Sichere dir 5 % Zuckerrabatt auf eine neue Website von CAZ. Nenne bei deiner Anfrage ausdrücklich „Zuckerrabatt“ oder „Anti-Zuckersteuer“.
Website mit Zuckerrabatt anfragenUnverbindlich anfragen. Rabatt ausdrücklich anfordern.
Ab sofort, solange das Zuckersteuer-Vorhaben weiterverfolgt beziehungsweise die Steuer erhoben wird.
Die Bedingungen im Überblick
Ausschließlich neue Websites
Für Neu- & Bestandskunden
Stichwort bei Anfrage erforderlich
Was hast du vor?
Der erste Unternehmensauftritt, eine gezielte Landingpage oder ein frischer Start für deine Marke: Wir machen daraus eine Website mit klarer Richtung.
Vom ersten Eindruck bis zur Anfrage: ein individueller Auftritt, der deine Marke zeigt und deine Besucher weiterbringt.
Mehr zur LeistungEin Angebot. Eine klare Richtung. Eine fokussierte Website für dein Produkt, deine Veranstaltung oder deine nächste Kampagne.
Mehr zur LeistungDeine Marke hat sich weiterentwickelt. Jetzt zieht die Website nach: mit neuem Design, klaren Inhalten und passender Technik.
Mehr zur LeistungMehr als durchscrollen: eine Website mit interaktiven Elementen, auf der Besucher deine Marke und deine Arbeit entdecken können.
Mehr zur LeistungKlartext zum Rabatt
Der Zuckerrabatt gilt ausschließlich für neue Websites und nur auf ausdrückliche Anfrage. Umfang und Preis halten wir in deinem individuellen Angebot fest.
Noch kurz geklärt
Nenne bei deiner Anfrage ausdrücklich „Zuckerrabatt“ oder „Anti-Zuckersteuer“. Im Formular wählst du den Rabatt bewusst aus. Wir berücksichtigen ihn im individuellen Website-Angebot, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Ohne ausdrückliche Nennung wird der Rabatt nicht automatisch gewährt.
Ab sofort, solange das Zuckersteuer-Vorhaben weiterverfolgt beziehungsweise die Steuer erhoben wird. Maßgeblich ist die offiziell belegbare Fortführung. Mit der Aufgabe des Vorhabens oder der Abschaffung der Steuer endet die Aktion. Die neue Website muss während der Aktionslaufzeit beauftragt werden.
Ja. Neu beauftragte Websites von Bestandskunden sind genauso dabei wie Websites von Neukunden. Bestehende Aufträge werden nicht nachträglich rabattiert.
Bereits rabattierte Sonderangebote sind ausgenommen. Fremdkosten und laufende Gebühren werden ebenfalls nicht rabattiert.
Nein. Diese Aktion gilt ausschließlich für neue Websites und die dafür von CAZ selbst erbrachten Leistungen. Fremdkosten, laufende Gebühren und bereits rabattierte Sonderangebote sind ausgenommen.
Nein. Die geplante Zuckergetränkesteuer betrifft keine Websites. Der Zuckerrabatt ist eine eigene Aktion von CAZ, deren Laufzeit an die Fortführung des Steuervorhabens beziehungsweise die Erhebung der Steuer gebunden ist.
Deine Idee ist dran
Erzähl uns, was du vorhast. Wir klären die nächsten Schritte und machen dir ein passendes Angebot.
Website mit Zuckerrabatt anfragenUnverbindlich anfragen. Rabatt ausdrücklich anfordern.
Erzähl uns von deiner Idee. In 2 Minuten.
Freiwillig. Den Rabatt bitte bei der Anfrage ausdrücklich nennen. Nur auf neue eigene Website-Leistungen von CAZ, ohne Fremdkosten, laufende Gebühren und bereits rabattierte Sonderangebote. Aktion & Bedingungen
Oder schreib uns direkt an hallo@caz.de